Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH

Stand: Juni 2026

1. Einleitung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH, Hauptplatz 7, 3250 Wieselburg, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“) im Zusammenhang mit den angebotenen Garten- und Landschaftspflegedienstleistungen.

Mit der Beauftragung, der Annahme eines Angebots, der Terminvereinbarung oder der Inanspruchnahme von Leistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH, insbesondere gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzrechts sowie gegenüber Unternehmern, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

2. Leistungsumfang

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen im Bereich Gartenpflege und Gartenservice:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert verrechnet.

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dadurch die vertraglich geschuldete Leistung nicht beeinträchtigt wird.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere Angaben zu Grundstücksgrenzen, Zugangswegen, vorhandenen Leitungen, Bewässerungssystemen, besonderen Gefahrenquellen sowie zu gewünschten Ausführungszeiten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Angaben und Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen und für die Durchführung der Arbeiten geeignet sind. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.

Der Kunde hat die ausgeführten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen binnen angemessener Frist schriftlich mitzuteilen.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro und, soweit gesetzlich erforderlich, zuzüglich Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.

Rechnungen der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, Materialbeschaffungen oder wiederkehrenden Leistungen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren, Materialien oder sonstige Vorbehaltswaren im Eigentum der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig vereinbart wurde.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH anerkannt sind.

5. Stornierung und Rückerstattung

Vereinbarte Termine können vom Kunden bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin kostenfrei storniert oder verschoben werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen des Kunden kann die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH den entstandenen Aufwand, insbesondere Anfahrtskosten, Arbeitsvorbereitung, Materialbeschaffung und Ausfallzeiten, in Rechnung stellen.

Bereits erbrachte Leistungen, verbrauchte Materialien sowie individuell bestellte oder zugeschnittene Waren sind vom Rücktritt oder von der Rückerstattung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Bei berechtigten Mängelrügen ist die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH zunächst zur Verbesserung oder Ersatzleistung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur, wenn eine Verbesserung oder Ersatzleistung unmöglich, unzumutbar oder trotz angemessener Fristsetzung fehlgeschlagen ist.

Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte nur insoweit, als diese nach österreichischem Recht im konkreten Fall anwendbar sind. Individuell vereinbarte Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen sind, können vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

6. Haftungsbeschränkung

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden an Pflanzen, Rasenflächen, Bewässerungsanlagen, Leitungen oder sonstigen Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit diese auf unzureichende Informationen des Kunden, verdeckte Mängel, höhere Gewalt oder nicht erkennbare Vorschäden zurückzuführen sind.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf besondere Risiken hinzuweisen, insbesondere auf:

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Eigenleistungen des Kunden, durch Dritte oder durch mangelnde Wartung nach Leistungserbringung entstehen. Zwingende Haftungsbestimmungen nach österreichischem Recht, insbesondere für Personenschäden, bleiben unberührt.

7. Geistige Eigentumsrechte

Alle von der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH erstellten Pläne, Konzepte, Entwürfe, Skizzen, Fotos, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im geistigen Eigentum der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH.

Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH ist unzulässig.

Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen, Pläne oder Bilder dürfen von der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH nur zur Vertragserfüllung verwendet werden. Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den übermittelten Inhalten verfügt.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzrecht.

Personenbezogene Daten werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde eingewilligt hat. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt werden.

Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch.

9. Höhere Gewalt

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Frost, Sturm, Überschwemmung, Brand, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH liegende Ereignisse.

In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit gesetzlich zulässig.

10. Änderungen der AGB

Die AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung und setzt die Leistungen fort, gelten die geänderten AGB als angenommen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Informations- und Zustimmungserfordernisse bleiben unberührt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit rechtlich zulässig.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen des österreichischen Rechts.

12. Kontaktinformationen

AlpenGarten Meisterbetrieb GmbH
Hauptplatz 7
3250 Wieselburg
Österreich

E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 7416 52894

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Dies gilt sinngemäß auch für etwaige Vertragslücken. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

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